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LG Stade, 06.02.2013 - 5 O 186/11 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 06.02.2013 - 5 O 186/11
- OLG Celle, 07.08.2013 - 9 U 37/13
- BGH, 20.05.2014 - II ZR 290/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 31.10.2012 - 9 U 36/12
Geschlossener Immobilienfonds: Inanspruchnahme eines Mitgesellschafters für …
Auszug aus LG Stade, 06.02.2013 - 5 O 186/11
Eine persönliche Haftung der Beklagten gegenüber der Klägerin als Mitgesellschafterin scheitert hier schon an der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Haftungsbeschränkung der Gesellschafter untereinander und auch an den besonderen Treuebindungen der Klägerin gegenüber den Anlegerkommanditisten, die ihr eine vorrangige Inanspruchnahme der Gesellschaft (Streithelferin) gebietet und im Innenverhältnis zu einer lediglich subsidiären Haftung der Mitgesellschafter (auch) für die hier formal als Drittgläubigeransprüche geltend gemachten Zinsforderungen aus Darlehen führen (OLG Celle, Urteil vom 31.10.2012, Az. 9 U 36/12).Vielmehr ist die Klägerin gehalten, in erster Linie die Streithelferin in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.072.012, Az. 17 U 217/11, LG Stade, Urteil vom 26.09.2012, Az. 2 O 198/11 und OLG Celle, Urteil vom 31.12.2012, Az. 9 U 36/12).